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Die Wohnmeldebescheinigung

Wer länger als drei Monate in Spanien lebt, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Rathaus seiner Gemeinde - dem ayuntamiento -  anzumelden. Wer es versäumt und erwischt wird, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Sobald die Eintragung ins Melderegister erfolgt ist, kann die Bestätigung des Wohnsitzes - das certificado del empadronamiento gegen eine kleine Gebühr erhalten. Diese hat eine Gültigkeit von drei Monaten und muss z. B. bei der Anmeldung im zuständigen Gesundheitszentrum - centro de salud - vorgelegt werden.

 

Je nach Gemeinde ist ein Termin im Rathaus notwendig oder man kann es spontan versuchen. Diverse persönliche Unterlagen sind im Original vorzuzeigen. Es empfiehlt sich diese auch in Kopie mitzubringen, da nicht alle Sachbearbeiterinnen selbst Kopien anfertigen.

 

Wenn Du unsicher bist oder nicht ausreichend Spanisch sprichst, berate ich Dich im Rahmen meiner Dienstleistungen gerne vorab oder begleite Dich zum Termin vor Ort in deinem Rathaus. Wenn Du die Zeit dafür nicht aufbringen möchtest, kann ich auch alles für Dich mit den entsprechenden Unterlagen erledigen.